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   RG, 12.05.1887 - Rep. VI. 58/87   

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https://dejure.org/1887,194
RG, 12.05.1887 - Rep. VI. 58/87 (https://dejure.org/1887,194)
RG, Entscheidung vom 12.05.1887 - Rep. VI. 58/87 (https://dejure.org/1887,194)
RG, Entscheidung vom 12. Mai 1887 - Rep. VI. 58/87 (https://dejure.org/1887,194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Muß der vollstreckbare Schuldtitel, welcher nach §. 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1879 zu den Voraussetzungen der Anfechtungsklage gehört, auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet sein, oder kann derselbe auch die Herausgabe individueller Sachen betreffen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckbarer Titel als Voraussetzung der Anfechtungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 18, 145
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 14.09.2018 - 21 W 56/18

    Ausschlagungserklärung des gesetzlichen Vertreters, Gebrauchmachen von der

    Erforderlich ist auch, dass die wirksame Genehmigung dem Nachlassgericht noch vor Ablauf der Ausschlagungsfrist des § 1944 Abs. 1 BGB vom Ausschlagenden nachgewiesen wird, weil nur dadurch entsprechend dem gesetzgeberischen Zweck der Fristbestimmung für die Ausschlagung der Erbschaft der bis dahin bestehenden Ungewissheit innerhalb der bestimmten Zeit ein Ende bereitet wird (RGZ 18, 145, 148; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2014 - 3 W 13/14 -, zitiert nach Juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 07. Juli 2015 - I-15 W 329/14 -, zitiert nach Juris Rn. 73; Staudinger/Veit [2014] BGB § 1831, Rn. 11 m.w.N.).

    Hierfür kann es im Einzelfall ausreichen, wenn der gesetzliche Vertreter innerhalb der Ausschlagungsfrist gegenüber dem Nachlassgericht anzeigt, das namentlich bezeichnete Amtsgericht habe ihm durch einen nach Datum und Aktenzeichen angeführten, ihm am angegebenen Tag bekannt gemachten Beschluss die Genehmigung erteilt (RGZ 18, 145, 149; insoweit offen gelassen von OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2014 - 3 W 13/14 -, zitiert nach Juris Rn. 15).

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